5. Mai 1789: Einberufung der Generalstände in Versailles

Am 5. Mai 1789 wurden die Generalstände von König Ludwig XVI. nach Versailles einberufen.

Diese Einberufung legte den Grundstein für die Französische Revolution.

Bei den Generalständen zwischen Mai und Juni 1789 handelte es sich um die Sitzungen der französischen Ständeversammlungen, die in Versailles stattfanden.

Die Ständeversammlung, die am 5. Mai 1789 einberufen wurde, sollte Ludwig XVI. dabei helfen, seine permanenten Finanzprobleme zu lösen und den drohenden Staatsbankrott zu verhindern, indem er sich neue Steuern bewilligen ließ.

Das letzte Mal hatte eine Versammlung der Generalstände im Jahr 1614 mit dem minderjährigen König Ludwig XIII. stattgefunden.

Doch anstatt Ludwigs XVI. Finanzprobleme zu lösen, führte die Ständeversammlung dazu, dass der bürgerliche Dritte Stand die Nationalversammlung gründete und letztlich damit das Ende der Generalstände einleitete.

Die Folge davon war der Beginn der Französischen Revolution.

Was waren die Generalstände?

Unter den Generalständen wurde eine Versammlung der Stände in Frankreich verstanden.

Dies waren der Klerus, der Adel sowie alle übrigen Franzosen, bei denen es sich vorwiegend um Bürgerliche, Handwerker und Bauern handelte.

Die Versammlung der Generalstände hatte seit 1614 nicht mehr stattgefunden, weil sie dem absolutistischen Regierungsstil der französischen Monarchen widersprach. So übte der König die Regierungsgewalt allein aus.

Um die gewaltigen Staatsschulden des Landes abzubauen, blieb Ludwig XVI. jedoch nichts weiter übrig, als die Generalstände einzuberufen.

Vorgeschichte

Schon vor dem 5. Mai 1789 litt Frankreich aufgrund verschiedener Ursachen an einer enormen Verschuldung.

Sämtliche Versuche einer Lösung der Finanzkrise scheiterten.

1787 ließ Ludwig XVI. eine Notabelnversammlung einberufen, die aus hochrangigen ausgewählten Personen bestand.

Diese sollten Ludwig die Zustimmung zu den geplanten Finanzreformen erteilen.

Wegen unerwarteter Widerstände zerschlug sich die Hoffnung des Königs auf Zustimmung jedoch.

Außerdem erklärten die Mitglieder der Notabelnversammlung, dass sie für diese Frage gar nicht zuständig seien.

Stattdessen sollten sich damit die Generalstände befassen.

Nach der Ablehnung der königlichen Forderungen erfolgte die Auflösung der Versammlung.

Daraufhin entstanden in den Parlements Bewegungen, die sich gegen den herrschenden Absolutismus aussprachen.

Sogar Adelige gehörten dieser Bewegung an.

Von den Parlamentsräten wurde die Einberufung der Generalstände verlangt.

1788 zog die Regierung eine Einberufung für 1792 in Betracht.

Zur gleichen Zeit wollte sie jedoch den Parlamenten deren Rechte nehmen, was wiederum Revolten auslöste.

Darüber hinaus forderte das Bürgertum mehr Rechte für den Dritten Stand.

Aufgrund des steigenden Drucks berief Ludwig XVI. im August 1788 die Versammlung der Generalstände in Versailles für Anfang Mai 1789 ein.

Durch sein Nachgeben hatte er eingestanden, dass der Absolutismus gescheitert war.

Entwicklung vor der Einberufung der Generalstände

Einige Tage später sah sich der französische Staat gezwungen, seine Zahlungen einzustellen.

Darüber hinaus hatte es 1787 und 1788 Missernten gegeben, was die Situation im Land weiter verschärfte.

Zu allem Überfluss fiel auch der Winter 1788/89 hart aus.

Wie sich die Generalstände zusammensetzten und welche Funktion sie ausüben sollten, blieb ungewiss.

Manche Gruppen, die Privilegien genossen, befürchten, diese Vorzüge zumindest teilweise einzubüßen.

Vom Parlament von Paris wurde deswegen gefordert, die Generalstände nach dem Vorbild von 1614 einzuberufen.

Es fand die erneute Einberufung der Notabelnversammlung statt, die jedoch keine Einigung erzielen konnte.

Der Dritte Stand verlangte wiederum, dass die Anzahl seiner Delegierten verdoppelt wurde und die Abstimmung nicht mehr nach den Ständen, sondern nach Köpfen erfolgte.

Mehr und mehr trat die politische Öffentlichkeit für grundlegende Reformen ein.

Im Laufe der Zeit fanden die Forderungen des Dritten Standes nach politischer Anteilhabe vermehrte Zustimmung.

Verdopplung der Delegiertenanzahl

Der neue Finanzminister, der Schweizer Jacques Necker (1732-1804), überzeugte Ludwig XVI. davon, die Anzahl der Delegierten des Dritten Standes für die Generalstände Ende Dezember 1788 zu verdoppeln.

Die Gerichtssprengel dienten als Grundlage für die Wahl der Delegierten.

Jedoch verschärfte sich die Auseinandersetzung zwischen dem Dritten Stand sowie den Privilegierten weiter und die Forderungen des Dritten Standes fielen immer radikaler aus.

Im Januar wurden durch Wahlen die insgesamt 1165 Abgeordneten für die Generalversammlung bestimmt.

Knapp 600 Abgeordnete erhielt der Dritte Stand, während Klerus und Adel jeweils rund 300 Abgeordnete stellten.

Zu Geistlichen und Adligen zählten auch Liberale wie zum Beispiel der Marquis de La Fayette.

Beim Dritten Stand fehlten jedoch Handwerker und Bauern. Stattdessen entstammten die meisten Abgeordneten dem Bürgertum.

Der größte Anteil entfiel dabei auf Kaufleute und Juristen wie Maximilien de Robespierre.

Zu den führenden Personen des Dritten Standes zählten der Geistliche Emmanuel Joseph Sieyès sowie der Comte de Mirabeau.

Die Versammlung des Generalstandes wird eröffnet

Einen Tag vor der offiziellen Eröffnung der Versammlung der Generalstände im Schloss von Versailles empfing Ludwig XVI. im Cabinet du roi die geistlichen und adeligen Vertreter.

Die Abgeordneten des Dritten Standes mussten in einem anderen Saal warten und schritten dann später am König vorbei, wobei sie ihr Knie zu beugen hatten.

Im Rahmen einer prächtigen Prozession bewegte sich der Zug der Abgeordneten zur St. Ludwigskirche.

Erwartet wurde der Zug der Generalstände von vielen Neugierigen aus Paris.

Zahlreichen Zuschauern schien klar zu sein, dass Frankreich vor bedeutenden Veränderungen stand und eine neue Zeit begann.

Zuvor wurde den Vertretern des Dritten Standes ihre Stellung noch einmal deutlich klargemacht: So mussten sie sich ihre Plätze in der Kirche selbst suchen, während diese für Adlige und Geistliche reserviert waren.

Diese Behandlung merkten sich die Vertreter des Dritten Standes jedoch.

Offizielle Eröffnung

Am 5. Mai 1789 eröffnete der König die Versammlung offiziell mit einer kurzen Rede.

Dabei wies er auf die Bedeutung dieses Tages hin, warnte aber gleichzeitig davor, auf übertriebene Veränderungen zu hoffen.

Im Anschluss an den König wandte sich Charles de Barentin, der Siegelbewahrer, an die Abgeordneten und lehnte sämtliche Neuerungen ab.

Danach wurde durch Finanzminister Necker die finanzielle Situation des Landes dargelegt.

Dabei sprach Neckar aber nur von einem Defizit von 56 Millionen und forderte eine Anleihe von 80 Millionen.

Es gelang dem Finanzminister jedoch nicht, die Generalstände auf die Finanzangelegenheiten zu beschränken.

Beratungen

Ab dem 6. Mai wurden in getrennten Sitzungen zwischen Adel und Klerus die Vollmachten der Abgeordneten überprüft.

Die Abgeordneten des Dritten Standes zeigten sich unentschlossen und taten nichts.

Den alten Traditionen beugen wollten sie sich nicht, zu einer Revolution waren jedoch nur wenige von ihnen bereit.

Auch bei Adel und Klerus herrschte keine Einigkeit.

So gab es einige Adelige wie den Herzog von Orléans, die sich für Beratungen mit den anderen Ständen aussprachen.

Die Mehrheit war jedoch dagegen.

Weil keine Einigkeit unter den einzelnen Gruppen erzielt werden konnte, herrschte bis zum 9. Juni Stillstand.

Gründung der Nationalversammlung

Am 10. Juni gab der Dritte Stand seine Zurückhaltung auf und forderte vom Ersten und Zweiten Stand, sich ihnen anzuschließen.

In den folgenden Tagen stießen nach anfänglichem Zögern immer mehr Abgeordnete der anderen Stände zum Dritten Stand.

Dabei trat die Frage auf, wie sich die Versammlung nun nennten sollte.

Während Mirabeau Abwarten empfahl, konnte sich Sieyès am 17. Juni mit der Bezeichnung „Nationalversammlung“ durchsetzen.

Zwei Tage später schloss sich nach einer Abstimmung mit knapper Mehrheit der Klerus dem Dritten Stand an.

Der Ballhausschwur

Am 20. Juni fanden die Abgeordneten auf Geheiß des Königs verschlossene Türen zu ihrem Sitzungssaal vor.

Stattdessen wichen sie in die benachbarte Ballsport-Halle aus und leisten dort den berühmten Ballhausschwur ab.

Demnach wollten sich die Abgeordneten erst wieder trennen, wenn der Staat eine Verfassung erhalten hatte.

Gleichzeitig erklärte sich die Nationalversammlung zur Verfassungsgebenden Versammlung.

Am 23. Juni wollte der König die Generalständeversammlung auflösen.

Der von den Abgeordneten gewählte Versammlungspräsident Jean-Sylvain Bailly (1736-1793) weigerte sich jedoch, dem Befehl des Zeremonienmeisters nachzukommen.

Dabei sagte er, die versammelte Nation werde von niemandem Befehle entgegennehmen.

Der König gibt nach

Auch der Herzog von Orléans, der Cousin des Königs, sowie einige andere adelige Abgeordnete traten der Nationalversammlung bei.

Ludwig XVI. beschloss daher am 27. Juni, nachzugeben und die Nationalversammlung zu billigen.

Am 9. Juli 1789 konstituierte sich die Nationalversammlung formell zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung.

Wenige Tage später kam es zum Sturm auf die Bastille.